Eltern- und Schulrecht
Die Eltern wollen mitreden
Wer verteilt in Deutschland die Bildungschancen? Wer bestimmt, ob ein Kind in eine höhere Schule darf oder nicht? Die Eltern oder die Lehrer oder der Staat? Es ist nicht immer ganz durchsichtig, was dem Eltern- und was dem Schulrecht obliegt.
Mütter und Väter haben das Recht ihre Kinder nach eigenen Vorstellungen zu erziehen, so ist es im Grundgesetz verankert. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, heißt es im Artikel 6. Nach dem Grundgesetz reicht dieses elterliche Erziehungsrecht bis in die Schule hinein. Die Eltern wollen mitreden, wenn es um die Bildung des Kindes geht. Und eigentlich dürfen sie das auch, doch die meisten Bundesländer zeigen den Eltern hier ihre Grenzen auf.
Schulpflicht ist Schulrecht
Konflikte im Klassenzimmer gibt es viele. Es geht um Noten, Versetzung, Klassenfahrten, Kreuze im Klassenzimmer oder Handys im Unterricht. Pauschale Tipps und Aussagen über Regelungen sind kaum möglich. Denn die Schulrechte sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Dennoch gelten einige Grundregeln bundesweit.
Ein Beispiel ist die Schulpflicht. Eltern sind also dazu verpflichtet, ihr Kind in den Unterricht zu schicken. Je nach Bundesland umfasst die Schulpflicht neun bis zehn Jahre. Lehnen Eltern beispielsweise aus religiösen oder anderen Gründen den Schulbesuch ihres Kindes ab, haben sie vor Gericht wenig Chancen. Denn der Staat hat einen Erziehungsauftrag, der im Schulwesen höher gewertet wird als die Ansicht der Eltern.
Der Übergang auf die weiterführende Schule: Eltern- oder Schulrecht?
Schulbildung ist Sache der Bundesländer. Die Entscheidung, welcher Schüler nach der Grundschule auf ein Gymnasium darf, obliegt in manchen Bundesländern der Schule, in manchen haben jedoch auch die Eltern noch ein Wort mitzureden.
In Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen legen die jeweiligen Kultusminister eine Note fest, die den Übergang aufs Gymnasium erlaubt. Sie stellen hier das Schulrecht über das Elternrecht. Das Elternrecht sieht die freie Wahl des Bildungsgangs des Kindes vor.
In anderen Bundesländern ist es umgekehrt: Hier gibt die Schule lediglich die eine Empfehlung ab. Letztendlich entscheiden hier die Eltern, wie es nach der Grundschule weitergeht.