Schulgeld
Schulgeld – die Investition fürs Leben?
Was ist eigentlich Schulgeld? Und wann müssen Eltern Schulgeld für die schulische Ausbildung ihrer Kinder bezahlen?
Schulgeld ist die Gebühr, die vorrangig Privatschulen für den Schulbesuch eines Kindes erheben. Das Schulgeld zahlen die Eltern. In welcher Höhe das Schulgeld anfällt, ist von Schule zu Schule verschieden. Bei kirchlichen Privatschulen oder staatlich bezuschussten Privatschulen ist das Schulgeld in der Regel niedriger als bei 'privaten' Privatschulen. Das Schulgeld kann Fix-Kosten oder auf das Einkommen der Eltern abgestimmte Gebühren sein. Um die Finanzierung des Schulbesuchs zu erleichtern, bieten einige Privatschulen ein Stipendium und Geschwisterrabatte an.
Den Privatschulbesuch trotz Schulgeld möglich machen
Nach Artikel sieben des Grundgesetzes darf eine Privatschule aus wirtschaftlichen Gründen keine soziale Trennung von Schülern vornehmen. Durch dieses Gesetz sind private Bildungseinrichtungen dazu verpflichtet, Schülern aus sozial schwächeren Familien den Schulbesuch zu ermöglichen. Das Schulgeld muss somit für finanziell benachteiligte Eltern begleichbar sein. Da ein monatliches Schulgeld aber nicht für alle Erziehungsberechtigten bezahlbar ist, bieten Privatschulen in der Regel ein Stipendium oder Freiplätze an.
Höhe des Schulgeldes
Privatschulen finanzieren sich grundsätzlich durch zwei Einnahmequellen: Staatliche Zuschüsse und das Schulgeld der Eltern. Staatlich bezuschusst werden in der Regel nur Ersatzschulen. Eine Privatschule ist dann eine Ersatzschule, wenn sie Abschlüsse anbietet, die mit den Abschlüssen staatlicher Einrichtungen vergleichbar sind. Generell erheben staatlich bezuschusste Privatschulen ein Schulgeld von etwa 100 Euro. Das Schulgeld an kirchlichen Privatschulen beträgt rund 50 Euro. „Private“ Privatschulen verlangen etwa 300 bis 800 Euro aufwärts.
Schulgeld von der Steuer absetzen
Schulgelder sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar, was eine weitere Kostenentlastung ermöglicht. Eltern können 30 Prozent des Schulgeldes beim Finanzamt abrechnen und insgesamt bis zu 5000 Euro Kosten geltend machen. Das Schulgeld ist allerdings nur dann absetzbar, wenn die private Schule zu einem in Deutschland anerkannten Abschluss führt oder darauf vorbereitet.