Keine Ausbildungsstelle? Mit BGJ oder BVJ sinnvoll überbrücken

Schulabgänger, die nicht direkt an das Schulende eine Ausbildungsstelle finden, können eine Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) absolvieren: Im ersten Fall handelt es sich um ein staatliches Ausbildungsjahr, im zweiten um ein berufsvorbereitendes Jahr an einer Berufsschule.

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Nicht jeder Schulabgänger findet heutzutage nahtlos an das Schulende eine Lehrstelle. Manch einer weiß eventuell auch noch nicht, wohin seine berufliche Reise gehen wird. Damit er die Zeit nicht unnötig vertut, können Schüler ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an einer Berufsschule absolvieren. In einigen Bundesländern ist es sogar verpflichtend, dass unter 17-Jährige ein BGJ oder BVJ zu machen. Mit der Volljährigkeit endet dann diese Pflicht und das Jahr kann jederzeit abgebrochen werden.

Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Das schulische Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), das nicht in allen Bundesländern angeboten wird, vermittelt eine berufsfeldbezogene Grundbildung in einem bestimmten Bereich, wie z.B. Wirtschaft und Verwaltung oder Elektrotechnik. Wird das BGJ erfolgreich absolviert, kann dieses auf eine anschließende Berufsausbildung in einem entsprechenden Berufsfeld durch Verkürzung der Ausbildungszeit angerechnet werden. In den meisten alten Bundesländern ist diese Anrechnung durch den Ausbildungsbetrieb Pflicht, in den übrigen Bundesländern ist die Anrechnung möglich aber nicht verpflichtet.

Das Niveau des BGJ ist das einer Realschule und soll insbesondere denjenigen eine Möglichkeit geben, sich auf eine Ausbildung vorzubereiten, die nach ihrem Hauptschulabschluss keine reguläre Ausbildung begonnen haben. Das BGJ wird in Vollzeitform durchgeführt und soll den Schülern grundlegende Qualifikationen in einem Berufsfeld vermitteln. Zudem kann es helfen, Berufsentscheidungen zu überprüfen.

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Etwas anders verhält es sich mit dem BVJ: Es ist ein vorbereitendes Jahr und kann nicht als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden. Allerdings haben Schulabbrecher oder diejenigen, die den Hauptschulabschluss nicht erreicht haben, so die Möglichkeit, zu einem Abschluss zu gelangen. In Nordrhein-Westfalen heißt das BVJ „Berufsorientierungsjahr“.

Das Niveau des BVJ gleicht dem einer Hauptschule: Neben beruflichem Grundwissen werden auch allgemeinbildende Stoffe und Schlüsselqualifikationen unterrichtet. Während des BVJ wird kein Gehalt gezahlt. In einigen Bundesländern (wie Sachsen) gibt es eine spezielle Ausbildungsplatzförderung, so dass einige Unternehmen die BVJ-Absolventen anschließend übernehmen.

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